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Kurzbeschreibung des Buchungsvorgangs:

Mit Ihrer Platzbuchung auf dieser Webseite reservieren Sie sich einen Ausstellerplatz auf der RAB24 am 17. und 18. September 2024. Im Anschluss an Ihre online-Buchung erhalten Sie eine Rechnung auf dem Postweg. Bitte beachten Sie, dass die Buchung erst abgeschlossen ist, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen die Servicepauschale in der Höhe von 350,00 € nach Rechnungserstellung an den Landkreises Rotenburg (Wümme) überwiesen haben. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird der von Ihnen reservierte Ausstellerplatz wieder freigegeben.

Im Übrigen sind weitere Informationen den Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme als Aussteller bei der regionalen Ausbildungsmesse (RAB) zu entnehmen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme als Aussteller bei der regionalen Ausbildungsmesse (RAB)

1.    Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme als Aussteller bei der regionalen Ausbildungsmesse (RAB) bilden die vertragliche Grundlage zwischen dem Aussteller und dem Landkreis Rotenburg (Wümme), vertreten durch den Landrat Marco Prietz, Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg, -nachstehend Veranstalter genannt- hinsichtlich der Teilnahme des Ausstellers an der regionalen Ausbildungsmesse am 17. und 18.09.2024.
1.2. Für die begründeten Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter und Aussteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme als Aussteller bei der regionalen Ausbildungsmesse (RAB). Sie regeln das Zustandekommen des Vertrags zwischen Veranstalter und Aussteller, die Abwicklung des geschlossenen Vertrags und die wechselseitigen Rechte und Pflichten.
1.3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ausstellers werden zurückgewiesen. Diese werden nur dann wirksam, wenn sie durch den Veranstalter ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2.    Unterstützende Institutionen
Die Veranstaltung, Organisation und die Rechte an der Ausbildungsmesse obliegen dem Landkreis Rotenburg (Wümme). Dieser wird durch die Partner der Kooperation „Forum Schule & Beruf“ unterstützt. Der Kooperation „Forum Schule & Beruf“ gehören neben dem Jugendberufszentrum, die BBS Rotenburg, das Kivinan – Das berufliche Bildungszentrum, die BBS Bremervörde, die Kreishandwerkerschaft Elbe-Weser, die IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum, die Region des Lernens sowie die Agentur für Arbeit Rotenburg an.

3.    Veranstaltungsort, Termin, Zeitrahmen
Die regionale Ausbildungsmesse (im Folgenden RAB) findet am 17.09.2024 und 18.09.2024 in der Zeit von 08.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr auf dem Gelände des Kivinan – Das berufliche Bildungszentrum, Dammackerweg 12, 27404 Zeven statt.

4.    Ziel
Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern der unmittelbaren Umgebung Perspektiven für eine interessante Ausbildung schwerpunktmäßig innerhalb der Region zu eröffnen, die sich an Talenten und Fähigkeiten orientiert und so Perspektiven für Berufs- und Lebenswegplanung aufzeigen. Neben diesen berufsorientierenden Erfahrungen, zielt die RAB auf die Anbahnung von kurzen vertiefenden Praktika ab, welche zwei Wochen nach der Messe im Rahmen des Projektes „Pop-up Days“ (Projekt des Jugendberufszentrums) durchgeführt werden sollen.

5.    Ausstellervoraussetzungen
Der Aussteller bildet in mindestens einem anerkannten Ausbildungsberuf aus, stellt ggf. Praktikumsplätze zur Verfügung oder ist in der beruflichen Orientierung tätig (z.B. Agentur für Arbeit). Der Aussteller hat Gelegenheit, Schülerinnen und Schüler über eine Ausbildung zu beraten, zu informieren und zu begeistern. Die Ausbildungsmesse dient hierbei weder zur Produktwerbung noch zur Kundenakquise.

6.    Vertragsschluss
6.1. Die verbindliche Anmeldung erfolgt ausschließlich online über ein Anmeldeformular, welches auf der Internetseite www.jugendberufszentrum.de im Reiter „Betriebe“ zu finden ist. Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme als Aussteller bei der regionalen Ausbildungsmesse (RAB) anerkannt.
6.2. Mit dem Absenden des Anmeldformulars ist durch den Aussteller ein aufschiebend bedingtes Angebot abgegeben worden. Dieses wird mit Zahlung der Servicepauschale zu einem rechtsverbindlichen und unwiderruflichen Angebot. Eine Stornierung der Anmeldung und Rückerstattung der Servicepauschale ist damit nicht möglich.
6.3. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, das Angebot des Ausstellers anzunehmen. Über die Zulassung des Ausstellers (Annahme des Angebots) entscheidet ausschließlich der Veranstalter. Der Vertrag über die Teilnahme als Aussteller an der RAB kommt durch die schriftliche Zulassung des Ausstellers durch den Veranstalter rechtswirksam zustande. Ein Rechtsanspruch des Ausstellers auf Zulassung zur RAB besteht nicht. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.
6.4. Mit der Anmeldung auf der o.g. Internetseite findet zunächst lediglich eine Reservierung eines Ausstellungsplatzes statt (aufschiebend bedingtes Angebot). Anschließend wird dem anmeldenden Unternehmen durch den Veranstalter eine Rechnung auf dem Postweg übersandt. Die Anmeldung ist erst abgeschlossen, wenn innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum die Servicepauschale in Höhe von 350,00 Euro auf eines der benannten Konten des Landkreises Rotenburg (Wümme) überwiesen wird (rechtsverbindliches und unwiderrufliches Angebot). Maßgeblich ist der rechtzeitige Zahlungseingang auf einem der benannten Konten.
6.5. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig ist der Veranstalter berechtigt den reservierten Ausstellerplatz wieder freizugeben und von einem anderen interessierten Aussteller reservieren zulassen. Bei einer erneuten Anmeldung hat der Aussteller, welcher die Zahlung verspätet geleistet hat, keinen Anspruch mehr auf diesen oder einen anderen Ausstellerplatz. Bei einer erneuten Anmeldung durch den Aussteller wird die gezahlte Servicepauschale einbehalten und mit der erneut übersandten Rechnung verrechnet. Die Zahlung gilt dann als rechtzeitig vorgenommen. Erfolgt keine erneute Anmeldung wird dem Aussteller der zu spät gezahlte Betrag durch den Veranstalter erstattet.
6.6. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Ausstellerplätzen erfolgt die Vergabe der Ausstellerplätze nach dem „Windhundprinzip“. Aus der Anmeldung und Zahlung der Servicepauschale erfolgt kein Rechtsanspruch auf einen Ausstellerplatz auf der RAB.
6.7. Dem Aussteller ist es nicht gestattet, die Zusage des Veranstalters als Aussteller an der RAB teilzunehmen, zu übertragen.

7.    Fälligkeit
7.1. Die Servicepauschale ist vom Aussteller innerhalb von 14 Tagen netto Kasse nach Rechnungsstellung zuzahlen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zahlungseingang auf einem der benannten Konten des Landkreises Rotenburg (Wümme).
7.2. Eine verspätete Zahlung hat den automatischen Verfall der Reservierung zur Folge. Der Aussteller ist sodann berechtigt den Ausstellerplatz ohne weitere Mahnung anderweitig zu vergeben. Der Aussteller wird hierzu vom Veranstalter schriftlich informiert.

8.    Servicepauschale
8.1. Mit Servicepauschale sind die Standnutzung, die Stromversorgung inkl. des Stromverbrauchs, die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für die RAB abgegolten.
8.2. Auf Wunsch können dem Aussteller zwei Bistrostühle sowie ein Stehtisch ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt werden. Sofern dieses vom Aussteller gewünscht ist, ist der Veranstalter bis spätestens 31.05.2024 entsprechend schriftlich zu informieren.

9.    Standausstattung
9.1. Die einzelnen Ausstellungsflächen haben eine standardisierte Größe von 2,50 m x 2,00 m und sind nicht ausgestattet. Die Standfläche ist nicht erweiterbar. Pro Aussteller steht eine Ausstellungsfläche zur Verfügung. Sie haben keine Begrenzungswände, besondere Böden oder Teppichböden sowie Mobiliar. Auf Wunsch können dem Aussteller zwei Bistrostühle sowie ein Stehtisch zur Verfügung gestellt werden. Die Ausstellungfläche verfügt standardmäßig über einen 240 V Stromanschluss.
9.2. Besonderheiten hinsichtlich der Standausstattung oder die Ausstellung von Maschinen/Fahrzeugen sind vorab mit dem Veranstalter über Monika Riemke, E-Mail: Monika.Riemke@lk-row.de oder Tel. 04261 983-3774, abzustimmen.

10.    Elektrische Anlagen
Die vom Aussteller mitgebrachten elektrischen Anlagen und Materialien wie z. B. Verlängerungsleitungen für Strom (3-fach-Steckdosen/Netzwerkkabel) müssen die geltenden Sicherheitsstandards erfüllen und nach BGV/GUV-V A 3 geprüft sein. Es genügt nicht der GS (geprüfte Sicherheit) Aufkleber.

11.    Auf- bzw. Abbau und Standbesetzung
Der Aufbau erfolgt am Montag, 16.09.2024 von 15 Uhr bis 18 Uhr. Der Abbau erfolgt am Mittwoch, 18.09.2024 ab Messeende um ca. 16 Uhr. Während der Öffnungszeiten der RAB ist der Aussteller verpflichtet, den Stand vollständig aufgebaut und besetzt zu halten.

12.    Ausstellerflächen
12.1. Die Ausstellerflächen befinden sich im Gebäude des Kivinan, in der Sporthalle, in der Bauhalle, auf einem überdachten Außenbereich sowie in einem Zelt. Die Standfläche ist nur für einen bestimmten Bereich aber keinen bestimmten Platz wählbar. Den Ausstellern werden vor Beginn des Aufbaus die Standfläche sowie die bestellten Ausstattungsgegenstände zugewiesen. Mängel an den Standflächen oder Mietgegenständen sind dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.
12.2. Der Aussteller haftet für sämtliche Schaden, die er oder ein von ihm Beauftragter auf dem Veranstaltungsgelände verursacht, insbesondere ist das Bohren in Wände und Böden strikt untersagt.
12.3. Die Ausstattung und Dekoration des Messestandes muss so beschaffen und angebracht sein, dass Besucher nicht zu Schaden kommen.
12.4. Die Hausordnung des Kivinan ist einzuhalten.
12.5. Der Aussteller ist verpflichtet, gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen einzuholen bzw. Anmeldungen (z.B. GEMA) vorzunehmen und haftet hierfür selbst.

13.    Standzuweisung
13.1. Die Standzuweisung erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter. Änderungen der Standplätze können nur nach Absprache mit dem Veranstalter in Ausnahmefällen vorgenommen werden. Hinsichtlich der Standausstattung wird auf Ziffer 9 verwiesen.
13.2. Der Veranstalter ist berechtigt hinsichtlich der Aufstellung und Ausgestaltung des Messestandes Auflagen zu machen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, beispielsweise feuerpolizeiliche Auflagen oder bauordnungsrechtliche Vorschriften.

14.    Parkplätze
14.1. Parkmöglichkeiten stehen den Ausstellern auf dem Parkplatzgelände des Kivinan deutlich erkennbar zur Verfügung.
14.2. Der von dem Aussteller ausgedruckte Parkausweis (wird vom Veranstalter zur Verfügung), ist von diesem hinter die Windschutzscheibe zu legen (ein Fahrzeug pro Ausstellerfläche). Aufgrund der begrenzten Anzahl an Parkplätzen kann kein Anspruch auf einen Parkplatz erhoben werden.

15.    Kündigung
15.1. Der Veranstalter hat das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
•    wenn der Aussteller die vertraglichen Pflichten nicht einhält oder grob verletzt. In diesem Fall kann der Veranstalter den Aussteller mit allen Konsequenzen unverzüglich von der RAB ausschließen.
•    bei Undurchführbarkeit des Vertrages.
•    wenn die Standzuteilung durch falsche Angaben/Voraussetzungen des Ausstellers erfolgt ist.
15.2. Die Kündigung bedarf zur Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. In allen diesen Fällen bleiben die Pflichten des Ausstellers bezüglich der Zahlung der Servicepauschale bestehen. Dies bedeutet, dass die Servicepauschale im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund nicht erstattet wird.

16.    Änderungen/höhere Gewalt/Absage
16.1. Für den Fall, dass höhere Gewalt, nicht vorhersehbare Ereignisse oder Epidemien und Pandemien, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, eine planmäßige Abhaltung der RAB unmöglich machen, ist der Veranstalter berechtigt, die RAB abzusagen oder an einem anderen Termin durchzuführen oder bei Eintreten des Ereignisses während der Messe diese abzubrechen oder zu verkürzen. Gleiches gilt, wenn die Messe aufgrund behördlicher Anordnung abgesagt oder verkürzt werden muss. Der Veranstalter hat solche Entscheidungen so frühzeitig wie möglich bekannt zu geben. In allen Fällen sind Schadenersatzansprüche des Ausstellers ausgeschlossen.
16.2. Wird die RAB vor Eröffnung nach Maßgabe von Ziffer 16.1 abgesagt so gilt folgende Regelung: Erfolgt die Absage mehr als 6 Wochen vor dem festgesetzten Beginn, so hat der Veranstalter dem Austeller 2/3 der vereinbarten Servicepauschale zu erstatten. Erfolgt die Absage in den letzten 6 Wochen vor dem geplanten Termin hat der Veranstalter dem Austeller 1/3 der Servicepauschale zu erstatten. Erfolgt die Absage unmittelbar (eine Woche) vor dem geplanten Beginn, erfolgt keine Erstattung der geleisteten Servicepauschale. Falls auf Veranlassung des Ausstellers andere Kosten als die Servicepauschale entstanden sind, sind diese in jedem Fall von dem Aussteller zu erstatten.
16.3. Wird die RAB an einem anderen Termin durchgeführt so gilt folgende Reglung: Grundsätzlich ist der Aussteller aufgrund des bestehenden Vertrages zur Teilnahme berechtigt und zur Zahlung der vereinbarten Servicepauschale verpflichtet. Dies gilt jedoch nicht für Aussteller, die den Nachweis führen, dass sich mit der Teilnahme an der Messe eine Terminüberschneidung mit einer anderen, von ihnen bereits fest gebuchten Messe/Ausstellung ergibt. In diesem Fall kann per eingeschriebenen Brief die Entlassung aus dem Vertrag gefordert werden. Bei entsprechendem Nachweis der erforderlichen Voraussetzung entfällt der Anspruch des Veranstalters auf die Servicepauschale. Diese wird dem Aussteller sodann erstattet.
16.4. Muss der Veranstalter die bereits begonnene RAB infolge höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung vorzeitig beenden, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung der vereinbarten Servicepauschale. Falls auf Veranlassung des Ausstellers andere Kosten als die Servicepauschale entstanden sind, sind diese in jedem Fall von dem Aussteller zu leisten.
16.5. Der Veranstalter kann die RAB verschieben, wenn aufgrund von Epidemien und/oder Pandemien und der hierdurch bedingten staatlichen Maßnahmen und Beschränkungen, im Vorfeld der RAB noch nicht absehbar ist, ob die Veranstaltung erlaubt sein wird. Diese Regelungen gelten für die Verschiebung von Ersatzterminen gleichermaßen.
16.6. Dem Aussteller bleibt in allen vorgenannten Fällen der Nachweis vorbehalten, dass die von ihm verlangten Kosten zu hoch sind.

17.    Haftung
17.1. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Durchführung der Messe. Schadensersatzansprüche wegen Nichtdurchführung der Veranstaltung sind ausgeschlossen. Die Haftung des Veranstalters für Schäden an den Ausstellungsgegenständen und an der Standausstattung sowie Folgeschäden ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Haftung für Personenschäden erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
17.2. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Verschulden Dritter entstehen. Er ist insbesondere nicht verpflichtet, Ersatz für Schäden zu leisten, die durch Sturm, Feuer, Wasser, Unwetter oder ähnliche außerhalb seines Einflussbereiches liegende Umstände eintreten, sofern ihm nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Ebenso haftet der Veranstalter nicht für Diebstahl.
15.3. Der Aussteller haftet für alle schuldhaft verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Standaufbau, die Standeinrichtung, insbesondere den mitgebrachten Maschinen, Materialien und Werkzeugen den Standbetrieb, die Ausstellungsgüter, deren Betrieb oder durch die Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen bzw. Beauftragten entstehen, soweit nicht eine gesetzliche Gefährdungshaftung besteht.

18.    Datenschutzerklärung
Hinweise zum Datenschutz:
Mit der Anmeldung erklären sich der Aussteller einverstanden, dass seine Anmeldedaten gespeichert werden. Die Daten werden zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation und -durchführung auf Grundlage der DSGVO in der aktuell vorliegenden Fassung verwendet. Die Daten dienen dazu, den Aussteller über den weiteren Ablauf der RAB informiert zuhalten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen der Pressearbeit sowie die mit dem Einverständnis des Ausstellers hinterlegten Daten auf der Homepage (Messeübersicht). Eine Weitergabe an Dritte zu vertriebszwecken ist ausgeschlossen. Dem Aussteller steht ein Auskunftsrecht bezüglich der über ihn gespeicherten, personenbezogenen Daten und ferner ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung zu. Wenn der Aussteller Auskunft über seine personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung der uns überlassenen personenbezogenen Daten hat, besteht die Möglichkeit den Veranstalter per E-Mail an jobcenter@lk-row.de. oder auf postalischem Wege zu kontaktieren.

19.    Foto- und Filmaufnahmen
Auf der RAB werden Ton-, Bild- und Videoaufnahmen hergestellt und verarbeitet. Diese werden gespeichert, weiterverarbeitet und zur Öffentlichkeitsarbeit (auch in den sozialen Medien) genutzt und dienen außerdem der dauerhaften Dokumentation der Veranstaltung.
Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Aussteller hier: https://www.lk-row.de/datenschutz
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären der Aussteller und seine Mitarbeiter sich damit einverstanden, dass Sie auf diesen Aufnahmen erkennbar zu sehen sein können.
Wenn der Aussteller oder seine Mitarbeiter das nicht wünschen, können diese Ihre Teilnahme an der Veranstaltung absagen oder die Mitarbeiter des Veranstalters ansprechen. Die Servicepauschale wird in diesem Fall nicht erstattet.